Die Praxisausbildung umfasst
mindestens 30 Flugstunden,
davon 5 Alleinflugstunden.
Die persönlichen Voraussetzungen zum Erwerb einer Fluglizenz sind:
Mindestalter 16 Jahre
Ein polizeiliches Führungszeugnis
Information über schwebende Strafverfahren
Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs oder gültigen Führerschein

